Ausgangssperre Bayern – trotzdem Boot vom Händler holen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in Bayern und sollte mein gekauftes Boot in Berlin abholen. Der Lieferant möchte das Boot vom Hof bekommen, da ihm der Platz ausgeht.

Darf ich das Boot derzeit mit den Korona-Einschränkungen abholen ? Gilt dies als triftiger Grund ? Und wenn ja, darf ich, da ich den PKW nutze, ein Haushaltsmitglied mitnehmen, um die Fahrzeit/Strecke zu teilen ?

So wie mit bekannt ist, darf ich auch einen PKW aus der Werkstatt abholen.

 


 

Die bayrische Landesregierung hat sich hierzu nicht abschließend geäußert. Ob Sie also trotz der Ausgangssperre das Haus verlassen dürfen um einen bereits gekauftes Boot vom Händler abzuholen bleibt weiter unklar.

Auf telefonische Nachfrage beim bayrischen Innenministerium wurde uns mitgeteilt, dass es letztlich eine Einzelfallentscheidung des jeweils kontrollierenden Polizeibeamten bleibt. Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt. Bei ähnlich gelagerten Fällen im KFZ-Bereich wurde bislang geraten, die Abholung zu verschieben, wenn das Fahrzeug nicht dringend für die Berufsausübung benötigt wird.

Wir verstehen natürlich die Angst. Sie haben ein Boot gekauft und bezahlt, welches nun beim Händler oder Verkäufer zur Abholung bereitsteht. Was wenn der Verkäufer jetzt insolvent wird und Sie auf das Schiff nicht mehr zugreifen können.

Wir arbeiten derzeit an einer Lösung wund werden Sie auf dem Laufenden halten.