Skipper Gewerbe – Ausnahme vom Einlaufverbot in Sportboothäfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe als Skipper ein Gewerbe angemeldet.

Darf ich derzeit gewerblich Yachten eines Charterunternehmens überführen?

Und wie verhält sich das mit dem Einlaufverbot in Sporthäfen, in denen ja üblicherweise die Charter-Yachten liegen? Ist für die gewerbliche Überführung das Einlaufverbot aufgehoben bzw. gelten die Liegeplätze von Chateryachten ggf. nicht als „Sporthafen“? Wie kann ich also das Boot am Zielhafen übergeben?

 


 

Das behördliche Verbot des Ein- und Auslaufens in Sportboothäfen gilt auch für gewerbliche Skipper. Der gewerbliche Transport von Yachten ist nicht verboten, da es auch kein generelles Segelverboot gibt.