Sperrung der Slipanlage im Verein

Moin zusammen,

wir haben einen Sportbootverein in Niedersachsen. Unsere Mitglieder sind alles Motorbootsfahrer. Wir haben ein Freigelände, ein Vereinshaus und eine Slipanlage. Seit dem Ausbruch der Coronapandemie ist unser Vereinshaus bereits gesperrt. Kürzlich ist einem Mitglied des Vorstands aufgefallen dass Nichtvereinsmitglieder in dieser Zeit die Slipanalge nutzen um Ihre Boote zu Wasser zu lassen. Das ist von uns normalerweise gerne gesehen, aber zur Zeit stehen wir vor der Frage ob wir etwas gegen einen Menschenauflauf von 6 und mehr Personen zum Slipen von Booten unternehmen müssen. Der Vorstand schwangt zwischen komplette Sperrung des Vereinsgeländes bis zum Sperren für Nichtmitglieder. Uns stellt sich jedoch die Frage, wenn wir das Vereinsgelände im Moment komplett sperren (Müssen wir das? Fällt das Vereinsgelände/Winterlager unter die Sperrung von Sportvereinen usw.?) können wir das rechlich, da die Eigner dann keinen Zugang zu Ihrem Privateigentum, sprich den Booten, haben?

Wie sieht es mit Arbeiten im Winterlager aus?

 

Besten Dank das Ihr derartige Fragen hier beantwortet, da es im Moment kaum verlässliche Informationen gibt.

 


 

Ja. Sie sollte die Slipanlage sicherheitshalber sperren, sofern sich dort Menschaufläufe bilden. Eine generelle Sperrung des Vereinsgeländes halte ich für unangebracht. Zumindest die Winterlagerarbeiten sollten für Vereinsmitglieder unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen möglich bleiben.